Autofahren ab 17 !!! – In Rheinland-Pfalz kein Problem…
Führerschein mit 17 – wie das?
In immer mehr Bundesländern wird das „Begleitete Fahren ab 17“ eingeführt – Durch diese Fahrpraxis soll vor allem die Verkehrssicherheit für junge Fahranfänger entscheidend verbessert werden. Dabei kommt es allerdings auch auf die richtige Begleitung an.
Autofahren ab 17
Du darfst wohl zukünftig nach einer bestandenen Prüfung mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings nur dann, wenn bei jeder Fahrt eine geeignete Begleitperson mitfährt. Diese müssen bereits bei der Antragstellung mit angegeben werden.
Mit der Zustimmung deiner Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters, kannst du so also deine Führerscheinausbildung (Klasse B oder BE) schon mit 16 Jahren anfangen. Die Klassen M, L und S sind in der Klasse B mit eingeschlossen. Da du das Mindestalter dieser Klassen ja schon erreicht hast, darfst du diese auch ohne Begleitung fahren. Allerdings ist es nicht möglich Kombinationen von Klassen zu erwerben bei denen das Mindestalter eigentlich 18 Jahre ist. (z.B. A+B)
Bitte beachten: Die Prüfungsbescheinigung und das begleitete Fahren ist nur innerhalb Deutschlands gültig !
Führerschein mit 17
Nach bestandener Prüfung gilt die Prüfungsbescheinigung als Führerschein (allerdings bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Auch die Begleitpersonen sind darin eingetragen. Nur wenn diese Begleitpersonen mit im Auto sitzen, darfst du fahren. Erwachsene die nicht als Begleitperson angeben wurden dürfen diese nicht ersetzen.
Sobald du deine Prüfungsbescheinigung hast, gilt die Probezeit.
Auch für die Begleitpersonen gibt es Bestimmungen zu erfüllen.
- Sie müssen ein Mindestalter von 30 Jahren haben
- Sie müssen mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
- Sie dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. (Hier gilt der Zeitpunkt der Antragstellung)
- Sie sollten weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.
(Am besten sind natürlich immer 0,0 Promille!) Jeder der diese Anforderungen erfüllt, kann als Begleitperson mit angemeldet werden. Das können also nicht nur deine Eltern, sondern alle in Frage kommenden Erwachsenen in deinem Umfeld sein, z.B: Bruder, Schwester …. Auch gibt es bei der Antragstellung die Möglichkeit, mehrere Begleitpersonen gleich mit anzumelden
Bei weiteren Fragen stehen wir Dir natürlich gerne zur Verfügung.
Schreib uns eine eMail, ruf an oder komm einfach mal persönlich in unserer Fahrschule in Binsfeld vorbei!