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Aktuelle Führerscheinklassen ab 2013:

Klasse AM - Kleinkrafträder
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Lastendreiräder bis 150 kg LM
Hubraum: nicht mehr als 50 ccm, bb.HG nicht mehr als 45 km/h

Mindestalter: 15 Jahre

alter Führerschein: Klasse 4


Klasse A1 - Leichtkrafträder
Leichtkrafträder
Hubraum: nicht mehr als 125 ccm, Nennleistung: nicht mehr als 11 kw

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung: keine, für 16-17jährigen gilt aber eine bb.HG von 80 km/h

Einschluss: M

alter Führerschein: Klasse 1b


Klasse A - Krafträder
Krafträder, auch mit Beiwagen
Hubraum: mehr als 50 ccm, bb.HG mehr als 45 km/h

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung: keine, bis 2 Jahre nach Erhaltung nur bis 25 kw

Einschluss: A1, M

alter Führerschein: Klasse 1, 1a


Klasse A direkt - Krafträder
Krafträder, auch mit Beiwagen
Hubraum: mehr als 50 ccm, bb.HG mehr als 45 hm/h

Mindestalter: 25 Jahre

Befristung: keine

Einschluss: A1, M

alter Führerschein: Klasse 1


Klasse B - Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern
Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – bis 3.500 kg zul. GM, 8 Sitzplätze
außer Führersitz, inkl. Anhänger bis 750 kg – 3.500 kg zul. GM

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung: keine

Einschluss: L, M

alter Führerschein: Klasse 3


Klasse BE - Kombinationen aus Zugfahrzeug
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. B und einem Anhänger, sofern sie als Kombinaton nicht unter B fallen

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung: keine

Einschluss: –

alter Führerschein: neu


Klasse C1 - Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern
Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – mit mehr als 3.500 kg, aber weniger als 7.500 kg zul. GM Nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss: –

alter Führerschein: Klasse 3


Klasse C1E - Kombinationen aus Zugfahrzeug
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zul. GM zul. GM: bis 12.000 kg (Kombination) bis zur LM des Zugfahrzeugs (Anhänger)

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss: BE, D1E und DE nur bei Vorbesitz von D1E bzw. D

alter Führerschein: neu


Klasse C - Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern
Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – mit mehr als 3.500 gh zul. GM Nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, Anhänger: bis 750 kg zul. GM

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung: auf 5 Jahre , danach erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss: C1

alter Führerschein: Klasse 2


Klasse CE - Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Mindestalter: 18 Jahre

Befristung: auf 5 Jahre , danach erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss: BE, C1, C1E, T sowie D1, DE (nur bei Vorbesitz von D1 bzw. D)

alter Führerschein: Klasse 2


Klasse D1 - Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern
Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – zur Personenbefärderung Mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätze. Anhänger: bis 750 kg zul. GM

Mindestalter: 21 Jahre

Befristung: auf 5 Jahre, danach erneute MPU

Einschluss: –

alter Führerschein: neu


Klasse D1E - Kombinationen aus einem Zugfahrzeug
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl D1 und einem Anhänger über
750 kg zul. GM

Mindestalter: 21 Jahre

Befristung: auf 5 Jahre, danach erneute MPU

Einschluss: C1E und DE bei Vorbesitz von C1 bzw. D

alter Führerschein: neu


Klasse D - Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern
Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – zur Personenbeförderung Mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz

Mindestalter: 21 Jahre

Befristung: auf 5 Jahre, danach erneute MPU

Einschluss: D1

alter Führerschein: neu


Klasse DE - Kombinationen aus einem Zugfahrzeug
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl. D und einem Anhänger über 750 kg zul. GM

Mindestalter: 21 Jahre

Befristung: auf 5 Jahre, danach erneute MPU

Einschluss: BE, D1E, sowie C1E (nur bei Vorbesitz von E1)

alter Führerschein: neu


Klasse L - Zugmaschinen
Zugmaschinen für land-,forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung: keine

Einschluss: –

alter Führerschein: Klasse 5


Klasse T - Zugmaschinen
Zugmaschinen für land-, oder forstwirtschaftliche Zwecke bb.HG: bis 40 km/h (bis 18 Jahre), bis 60 km/h (ab 18 Jahre)

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung: keine

Einschluss: –

alter Führerschein: neu


Klasse S - Dreirädrige Kleinkrafträder + vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Dreirädrige Kleinkrafträder + vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nihct mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle

Vorbesitz:
keine Klasse erforderlich

Untersuchungen:
Nur Sehtest

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung: keine (Prüfungsbescheinigung)

Einschluss: keine

alter Führerschein: neu


Klasse K - Krankenfahrstühle
Krankenfahrstühle Leergewicht bis 300 kg, höchstens 2 Sitze, bbh: nicht mehr als 30 km/h

Mindestalter: individuell

Befristung: keine (Prüfungsbescheinigung)

Einschluss: –

alter Führerschein: neu

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