Faustformeln und -regeln für die Theorieprüfung
wir geben euch hier die Möglichkeit, die Faustformeln zur Errechnung des Bremswegs etc, zu verinnerlichen.
Das ist wichtiger Bestandteil der theoretischen Prüfung.
Allgemeine Definitionen von…
1. Bremsweg
Unter Bremsweg versteht man die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand zurücklegt. Entscheidend für die Länge des Bremsweges ist die gefahrene Geschwindigkeit und die Verzögerung.
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2. Reaktionsweg
Der Reaktionsweg ist der Weg, den man in der Zeit zwischen dem Erkennen der Bremsnotwendigkeit und dem tatsächlichen Bremsbeginn zurücklegt. Im Gegensatz zum Bremsweg ist der Reaktionsweg vom Kraftfahrer und seiner aktuellen Verfassung – nicht aber vom Straßenbelag oder dem Auto – abhängig.
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3. Anhalteweg
Unter Anhalteweg versteht man die Strecke vom Entschluss zu bremsen bis zum endgültigen Stillstand des Fahrzeuges. Er besteht aus Reaktions- und Bremsweg
Formeln:
Bitte Abstand halten! Aber wie viel?
Abstandsregeln:
- Halber Tacho
Für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften gilt: halber Tachostand in Metern. Beispiel: Bei 70 Stundenkilometern = 35 Meter Abstand.
- Drei Pkw-Längen
Im Stadtverkehr gilt die Regel: 15 Meter oder drei Pkw-Längen Abstand.
- Doppelter Abstand
Bei schlechter Sicht oder Straßenverhältnissen gilt: Sicherheitsabstand verdoppeln.
Sichtweiten unter 50 Meter
- Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer
Seitenabstand
- Zu Fahrzeugen: 1 Meter
- Zu Fußgängern und Zweirädern: 1,5 Meter
- Zur Straßenbahn: 0,5Meter
Spezielle Verkehrsregeln
- Promillegrenze
ist auf 0,5 Promille Blutalkohol festgesetzt - Handy-Verbot
Der Fahrer muss im fahrenden Auto über eine Freisprechanlage telefonieren. Nur im Stau oder bei stehendem Fahrzeug vor Bahnschranken ist es erlaubt, zum Mobiltelefon zu greifen. Dies gilt jedoch nicht im Stop-and-go-Verkehr oder an der roten Ampel
- Reißverschlussverfahren
Bei einer Fahrspurverengung ist es vorgeschrieben, dass Autofahrer bis an die Verengung vorfahren müssen und erst unmittelbar vor dem Hindernis einfädeln
- Rote Ampel
Bei Rot immer vor der Kreuzung halten, egal ob das Fahrzeug vor oder hinter der Haltelinie steht
- Grünpfeil
Das Zeichen erlaubt ein vorsichtiges Rechtsabbiegen nur aus dem rechten Fahrstreifen. Trotzdem muss an der Haltelinie und vor dem Einbiegen gestoppt werden, auch wenn keine Fußgänger oder Gegenverkehr zu erkennen sind.
- Bus mit Warnblinklicht
Es gilt: Solange der Bus fährt, gilt für den nachfolgenden Verkehr Überholverbot. Steht der Bus, darf im Schritttempo (4 – 7 km/h) überholt werden. Auf mehrspurigen Straßen muss der Gegenverkehr ebenfalls Schritttempo fahren, wenn auf der anderen Straßenseite ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle steht.
- An Bahnübergängen
Motor abstellen beim Warten vor Schranken. Halteverbot gilt auf allen Bahnübergängen und bis zu zehn Meter vor dem Andreaskreuz, wenn die Sicht darauf verdeckt wird. Parkverbot gilt vor und nach dem Andreaskreuz.